Technische Mängel sind selten die Ursache für Unfälle Eine Recherche des Verbundes Service und Fahrrad mit Daten des Deutschen Statistischen Bundesamts zum Unfallgeschehen 2010 hat ergeben, dass nur 1,74 Prozent aller Fahrradunfälle mit mehreren Beteiligten und Personenschaden durch technische Mängel am Fahrrad verursacht wurden. Mangelhaftes Licht war nur bei 0,73 Prozent der Fahrradunfälle ursächlich. Die häufigste Unfallursache bleibt weiterhin das Übersehen von Radfahrern beim Rechtsabbiegen. Vorsicht und Rücksichtnahme die wichtigsten Gebote im Straßenverkehr sind – gerade wenn mit Radlern, Autofahrern und Fußgängern sehr ungleiche Partner aufeinander treffen. Rückblick ist Pflicht: Beim Rechtsabbiegen ist der Blick in Rück- und Seitenspiegel sowie zur rechten Seite (toter Winkel) Autofahrer-Pflicht, um nicht einen geradeaus fahrenden Radler zu übersehen. Radfahrer wiederum sollten bedenken, dass speziell bei Lkw der tote Winkel sehr groß ausfällt, und es deshalb auch bei Vorfahrt dringend geboten ist darauf zu achten, dass der Lkw-Fahrer den Radler auch bemerkt hat. Ausnahme Rennrad: Wenn Rennradfahrer auf Tour sind, als Autofahrer immer im Hinterkopf haben, dass sie angesichts der dünnen Reifen darauf bedacht sind, Steinen oder Schlaglöchern auszuweichen. Und beim Überholen auf der Landstraße ist auch zu bedenken, dass beispielsweise böige Seitenwinde den Sportler schnell mal um einen halben Meter in Richtung Fahrbahnmitte versetzen können. Vom einzelnen Biker zur Gruppe: Sind mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs, dürfen sie als geschlossener Verband fahren. Das heißt: Zweierreihen sind erlaubt. Passive Sicherheit: In puncto passive Sicherheit empfehlen sich Kleidung in Signalfarben, Radhandschuhe und ein Helm. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass sich ihre Sprösslinge nicht ohne Helm und Kleidung in Signalfarben auf Rad-Fahrt begeben. Erinnert sei gerade im Zusammenhang mit Schulkindern daran, dass Kinder unter 12 Jahren nicht alleine zur Schule radeln sollten – auch wenn sie auf dem Rad vermeintlich sicher unterwegs sind. Was tun bei einem Unfall: Für die Beweissicherung sollten die Fahrzeuge an Ort und Stelle bleiben, bis ihre Position auf dem Pflaster markiert wurde. Folgendes sollte notiert werden: Namen und Kennzeichen der Beteiligten, Zeugen, Zeit und Ort, Unfallhergang, Wetter, Länge der Bremsspur, Kfz-Versicherung und Tagebuchnummer der Polizei. - Radfahrer haben Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, sofern das Rad nicht nur zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt wird - für die notwendige Reparaturzeit können Sie den Mietpreis eines entsprechenden Rades beanspruchen. - Erstellen Sie eine Liste mit Kaufpreis und Alter aller Teile/Bekleidung/Gepäck, diese sollten möglichst bis zur Erstattung des Preises im defekten Zustand aufbewahrt werden. - Zusätzliche Aufwendungen: für Porto, Telefongebühren und Fahrtkosten werden von Versicherungen pauschal in Höhe von 30 - 50 CHF ersetzt (meist ohne Einzelnachweis) - nicht auf telefonische Verhandlungen oder Versprechungen einlassen - brauchen Sie eine Einschätzung für die Kosten einer Reparatur können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten. Wir fertigen auch gerne Bilder des Schadens für die Versicherung an. --> Rechtsberatung ist zweckmäßig und bei Körperschäden unerlässlich. Kosten müssen vom Unfallverursacher getragen werden. Ansprüche sollten schnellstmöglich geltend gemacht werden. Falls Sie einen Unfall zu Fuß oder mit dem Rad schuldhaft verursachen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die bei anderen aufgetretenen Schäden. Denken Sie daran das es keine Velovignette 2012 mehr geben wird. Zusätzlich bietet Elivia eine VELO KASKO VERSICHERUNG an. Die Velo Kasko Versicherung von Elvia geben wir kostenlos für Bestellungen bis 29. Februar 2012